Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
People Plants & Projects GmbH
Zeller Straße 3
D-97082 Würzburg
Handelsregister beim Amtsgericht Würzburg
Handelsregister-Nr.: HRB 15900
- Verkäuferin -
§ 1 Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin aufgrund von Bestellungen von Vertragspartnern – nachfolgend auch „Kunde“ genannt – erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die die Verkäuferin mit ihren Kunden über die von ihr angebotenen Lieferungen und Leistungen abschließt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Das Produktangebot der Verkäuferin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Demnach ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Verkäuferin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Verkäuferin auf ein(e) Schreiben, Email und/oder Telefax Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung solcher Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich durch die Verkäuferin zugestimmt wird.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Bei Aufgabe einer Bestellung gegenüber der Verkäuferin durch Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars, mittels Email, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des (gewünschten) Produktes gegenüber der Verkäuferin ab. Der Kunde ist gegenüber der Verkäuferin an das Angebot bis zum Ablauf des zehnten auf den Tag des Eingangs des Angebots bei der Verkäuferin folgenden Werktages gebunden.
(3) Das Angebot des Kunden gilt von der Verkäuferin erst dann als angenommen, wenn die Verkäuferin dem Kunden per Email oder Telefax die Annahme erklärt oder die bestellte Ware absendet. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt somit erst durch die Annahmeerklärung der Verkäuferin oder mit Absenden der Ware zustande.
(4) Es besteht eine Liefermengentoleranz von +/- 10 % der bestellten Menge. In diesem Fall ist der Preis entsprechend der Mehr- oder Minderlieferung anzupassen.
(5) Sofern Abrufaufträge vereinbart sind, ist die gesamte Abrufmenge innerhalb der vereinbarten Frist vollständig abzunehmen. Ist keine Frist ausdrücklich vereinbart, gilt als Abruffrist eine Frist von längstens einem Monat ab dem Tag des Vertragsschlusses, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Alle genannten Preise der Verkäuferin verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit dieses anfällt, Versicherungskosten, Kosten für Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung. Zölle und ähnliche Abgaben sowie andere öffentliche, private Abgaben und Lizenzgebühren hat der Kunde zu tragen.
(2) Die Zahlungen erfolgen je nach Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Verkäuferin per Nachnahme, per Vorauskasse, per Bankabbuchung oder per Rechnung.
(3) Ist eine Lieferung per Rechnung vereinbart, ist die Rechnung der Verkäuferin sofort nach Zugang der Ware und der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
(4) Ist eine Lieferung per Nachnahme vereinbart, werden zusätzlich separate Nachnahmegebühren fällig.
(5) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(6) Rechnungsbeträge, sofern die Rechnung vor Lieferung der Ware beim Kunden eingegangen ist, sind innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich (auch per Telefax und Email) vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Verkäuferin. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 %-Punkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleiben unberührt.
(7) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise der Verkäuferin zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll, gelten die bei der Lieferung gültigen Listenpreise der Verkäuferin (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
(8) Die Verkäuferin ist berechtigt, (noch ausstehende) Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach der Bestellung Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Verkäuferin durch den Kunden aus dem jeweiligen (Vor-)Vertragsverhältnis gefährdet wird oder wenn es sich um Neukunden handelt.
§ 4 Lieferbedingungen
(1) Die Verfügbarkeit der Ware und der Lieferzeitpunkt ergeben sich aus den jeweiligen Angaben der Verkäuferin. Die dort von der Verkäuferin für Lieferungen und Leistungen in Aussicht gestellten Fristen und Termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf die Zeitpunkte ab Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen mit dem Transport beauftragten Dritten.
(2) Sofern der Kunde seinen vertraglichen Pflichten gegenüber der Verkäuferin nicht nachkommt, verlängern sich für die Verkäuferin – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug – die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der Verkäuferin gegenüber nicht nachkommt.
(3) Die Verkäuferin haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, nicht rechtzeitige oder nicht richtige Belieferung durch den Lieferanten, verursacht worden sind, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Verkäuferin die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Verkäuferin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung, die er nicht zu vertreten hat, die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung (auch per Telefax und Email) gegenüber der Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn
a) die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist;
b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
c) dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die Verkäuferin erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(5) Gerät die Verkäuferin mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrenübergang
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Würzburg, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Verkäuferin.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der gelieferten Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die gelieferte Ware versandbereit ist und die Verkäuferin dies dem Kunden angezeigt hat. Die Kosten einer Einlagerung trägt der Kunde. Soweit der Versand der bestellten Ware vereinbart wird, trägt der Kunde die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auch dann, wenn die bestellte Ware anweisungsgemäß ab Lager eines Unterlieferanten direkt an den Kunden versandt wird.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen vor, die wir gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung haben.
(2) Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus unserem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.
(3) Der Besteller ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände oder sonstige Eingriffe Dritter unverzüglich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von unserem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
(4) Der Besteller darf die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart. Der
Besteller tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer aus einem Weiterverkauf unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware vorrangig ab. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Bestellers hiermit an.
(5) Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände zu. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist,
so wird vereinbart, dass der Besteller uns anteilig das Miteigentum überträgt. Der Besteller ist verpflichtet, unser Alleineigentum oder Miteigentum für uns kostenfrei zu verwahren.
(6) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
(2) (a) Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung beim Kunden oder bei einem von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn der Verkäuferin nicht eine schriftliche Mängelrüge (auch per Telefax oder Email) hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen fünfzehn Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen fünf Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist.
(b) Auf Verlangen der Verkäuferin ist die gelieferte mangelhafte Ware frachtfrei an die Verkäuferin zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Verkäuferin dem Kunden die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit sich die Kosten erhöhen, weil die gelieferte Ware sich nach Ablieferung an den Kunden an einem dritten Ort befindet.
(3) Ist die Ware mit einem Sachmangel behaftet und liegen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 a vor, ist die Verkäuferin nach ihrer innerhalb einer angemessenen Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung, d.h. im Fall der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Beruht der Mangel auf dem Verschulden der Verkäuferin, kann der Kunde unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung der Verkäuferin die gelieferte Ware verändert oder durch Dritte verändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Veränderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
§ 8 Haftung
(1) Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart
ist, ist unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, wegen sonstiger Pflichtverletzungen, wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823
BGB und wegen mittelbarer Schäden oder Folgeschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
(2) Wir haften für Schäden, soweit diese durch die von uns abgeschlossene Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung können Sie bei uns erfragen.
(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentlichen Vertragspflicht, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf
(sogenannte Kardinalpflichten), verletzen. Bei nur leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung für Schäden, soweit diese nicht durch die von uns
abgeschlossene Haftpflichtversicherung gedeckt sind, nur auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder einem unserer Erfüllungsgehilfen.
(5) Unsere Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von dieser Ziffer 7. unberührt bestehen. Ferner gelten die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gemäß dieser Ziffer 7. nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall der Verletzung einer Garantie durch uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung durch den Besteller mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten, von uns anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder in einem gerichtlichen Verfahren ohne weitere Beweisaufnahme entscheidungsreif. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis und die Gegenansprüche sind unbestritten, von uns anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder in einem gerichtlichen
Verfahren ohne weitere Beweisaufnahme entscheidungsreif.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Kunden ist nach Wahl der Verkäuferin Würzburg oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die Verkäuferin ist Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Bestimmung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht, es sei denn es ist ausdrücklich vereinbart.
(3) Soweit der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.
November 2021